Energienachweis

Bei Neubauten und Sanierungen von Gebäuden müssen energetische Vorschriften eingehalten werden. Diese sind kantonal festgelegt und werden mit einem kantonal geregelten Energienachweis belegt.

Was ist der Energienachweis?

Der Energienachweis ist Bestandteil eines Baugesuches und weist nach, dass die energierechtlichen Anforderungen für das Bauvorhaben (Neubau oder Umbau) eingehalten sind.

Formulare pro Kanton

Verfahren

Gemäss Norm SIA 380/1, «Heizwärmebedarf», Ausgabe 2016, besteht die freie Wahl zwischen der Einhaltung der Einzel- oder Systemanforderungen (von einigen Ausnahmen bei Vorhangfassaden und Sonnenschutzgläsern abgesehen).


Mit der Anwendung der SIA Norm 380/1 sind die entsprechenden Formulare zu verwenden. Die Formulare für den Energienachweis wurden von den Kantonen gemeinsam entwickelt. Pro Kanton gibt es ein Hauptformular, das alle kantonsspezifischen Sachverhalte enthält.

Einhaltung Verfahren
Einhaltung Einzelbauteilnachweis
Verfahren Vereinfachtes Verfahren
Einhaltung Einzelbauteilnachweis
Verfahren Normales Verfahren – alle Wärmebrücken halten die Grenzwerte ein
Einhaltung Systemnachweis
Verfahren Alle Wärmebrücken werden in der Berechnung berücksichtigt
Einzelbauteil- oder Systemnachweis

Grenzwerte

Die Grenzwerte der Einzelbauteile (U‑Werte) basieren auf der Norm SIA 380/1 (Ausgabe 2016). Entscheidend ist die Art des Bauvorhabens (Neubau/​Anbau oder Umbau/​Umnutzung), die Gebäudekategorie (EFH, MFH, Spitäler, Hallenbäder usw.) sowie die Bauteilbegrenzung (Aussenklima, unbeheizte Räume oder Erdreich).

Einzelbauteilnachweise können ohne oder mit Wärmebrückennachweis erstellt werden. Ohne den Wärmebrückennachweis sind strengere Grenzwerte der U‑Werte einzuhalten. Wird für ein Bauteil der geforderte Grenzwert nicht eingehalten, muss ein Systemnachweis erstellt werden. Beim Systemnachweis sind Kompensationsmassnahmen zulässig. Einzelne Bauteile mit «schlechteren» U‑Werten können durch »bessere« kompensiert werden. Die Gesamtenergiebilanz des Gebäudes muss die Vorgaben erfüllen.

Keine kompensatorischen Massnahmen erlaubt

Normales Verfahren beim Einzelbauteilnachweis

Bei Neubauten sind alle Bauteile nachzuweisen, welche die beheizte oder gekühlte Zone lückenlos umschliessen. Bei Umbauten oder Umnutzungen sind nur die betroffenen Bauteile nachzuweisen. Einzelbauteilnachweise sind für Aussenwände, Böden, Dächer, Fenster, Türen und Tore zu erstellen. Kompensatorische Massnahmen an anderen Bauteilen sind bei Einzelbauteilnachweisen nicht erlaubt, d. h. jedes einzelne Bauteil der thermischen Gebäudehülle muss die Vorgaben nach der Norm SIA 380/1 erfüllen.

Kein Nachweis der Wärmebrücken nötig.

Vereinfachtes Verfahren beim Einzelbauteilnachweis für EFH

Bei optimaler Lage der thermischen Gebäudehülle kann der Wärmebrückennachweis stark vereinfacht werden. Sind alle Bauteile entlang der thermischen Gebäudehülle «sehr gut wärmegedämmt» (die U‑Werte sind gleich oder besser als die Grenzwerte gemäss Tabelle 2b der Norm SIA 380/1, Ausgabe 2016), kann auf den Nachweis der Wärmebrücken verzichtet werden!

Berechnung des Heizwärembedarfs

Systemnachweis

Bei Neubauten ist der Heizwärmebedarf für die gesamte beheizte oder gekühlte Zone nachzuweisen. Der Systemnachweis für Umbauten und Umnutzungen hat mindestens alle Räume zu umfassen, die Bauteile aufweisen, die vom Umbau oder von der Umnutzung betroffen werden. Alle Wärmebrücken werden in der Berechnung des Systemnachweises berücksichtigt. Der ermittelte Heizwärmebedarf des Gebäudes muss den geforderten Grenzwert einhalten. Für die Berechnung des Heizwärmebedarfs sind die Gebäudehüllfläche, die Energiebezugsfläche und die Gebäudehüllzahl notwendig.

  • Gebäudehüllfläche
    Die thermische Gebäudehüllfläche umschliesst das Gebäude komplett. Für den Systemnachweis wird die gesamte Gebäudehüllfläche des Gebäudes nach der Norm SIA 416/1 bestimmt. Diese setzt sich zusammen aus den Flächen gegen aussen, gegen unbeheizte Räume, gegen das Erdreich sowie benachbarte beheizte Räume. Flächen gegen unbeheizt und gegen das Erdreich werden mit einem Reduktionsfaktor multipliziert, Flächen gegen beheizt werden nicht mitgezählt.
  • Energiebezugsfläche
    Die Energiebezugsfläche ist die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist. Achtung: Nicht alle Flächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen zählen zwangsläufig zur Energiebezugsfläche. Die Norm SIA 416/1 definiert, welche Flächen zur Energiebezugsfläche gehören und welche nicht.
  • Gebäudehüllzahl
    Die Gebäudehüllzahl ist das Verhältnis der thermischen Gebäudehüllfläche zur Energiebezugsfläche. Sie charakterisiert die Form und die Abmessung eines Gebäudes. Je kompakter das Gebäude, desto kleiner ist die Gebäudehüllzahl und desto tiefer sind die Energieverluste pro Energiebezugsfläche (bei gleicher Qualität der Gebäudehülle).
Externe Quellen

Normen, Standards und Richtlinien

  • Norm SIA 380/1:2016, Thermische Energie im Hochbau – www​.sia​.ch (externer Link zum SIA-Shop)
  • Norm SIA 416/1:2007, Kennzahlen für die Gebäudetechnik – Bauteilabmessungen, Bezugsgrössen und Kennzahlen für Bauphysik, Energie- und Gebäudetechnik – www​.sia​.ch (externer Link zum SIA-Shop)