AGB

Die AGB bilden die Grundlage für die Verträge zwischen der Corak AG und dem Kunden.

Geltungsbereich

Sämtliche Leistungen der Corak AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, der gültigen Preislisten oder von Offerten.

Allgemeines

Die Corak AG ist ein neutrales und in seiner Funktion unabhängiges Bauingenieur- und Planungsbüro mit einem mikrobiologischen Labor. Die Corak AG wahrt die Interessen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Können und unter Beachtung des internationalen Standes von Technik und Wissenschaft. Die Corak AG ist befugt, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten geeignete Hilfspersonen beizuziehen. Für deren Tätigkeiten bleibt die Corak AG verantwortlich.

Auftraggeber

Als Auftraggeber oder Auftragserteiler gilt die auftraggebende Person oder Firma.

Kosten

Sofern nichts anderes vereinbart, richten sich die Kosten nach der aktuellen Preisliste von Corak Engineering und Corak Diagnostics. Bei allen Preisangaben wird zusätzlich die Mehrwertssteuer verrechnet. Grundsätzlich erfolgt die Rechnungsstellung mit dem Versand der Berichte. Die Zahlungsfrist beträgt nach Erhalt der Rechnung 10 Tage.

Gesundheitsschutz

Bei Arbeiten ausserhalb der Corak AG sorgt der Auftraggeber im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Corak-Mitarbeiter und ‑Mitarbeiterinnen.

Schäden

Für Schäden an Gegenständen, die Eigentum des Auftraggebers sind, haftet die Corak AG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Termin

Der Termin für die Fertigstellung des Auftrages richtet sich nach der im Auftrag getroffenen Vereinbarung. Zu berücksichtigen ist dabei, dass in Abhängigkeit der verlangten Prüfungen ein minimales Baustoffalter möglichst einzuhalten ist und die erforderlichen Unterlagen und Proben zur Verfügung stehen.

Reklamationen

Der Auftraggeber kann die Leistungen beanstanden, wenn die Corak AG seine Erwartungen nicht erfüllt hat. Die Beanstandung muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Berichtes schriftlich erfolgen. Im QM-System der Corak AG ist der Prozess «Behandlung von Reklamationen» enthalten. Der Auftraggeber hat das Recht, sich über den entsprechenden Ablauf orientieren zu lassen. Für allfällige Streitigkeiten sind ausschliesslich die Gerichte am Geschäftssitz der Corak AG zuständig. Gerichtliche Entscheide basieren auf schweizerischem Recht.

Auftragsabwicklung

Die Untersuchungen, Berechnungen und Planungen werden nach den von der Corak AG freigegebenen Arbeitsanweisungen durchgeführt. Auf Wunsch kann der Auftraggeber Einblick in die Arbeitsanweisungen und Dokumente nehmen, die mit seinem Auftrag in Zusammenhang stehen. Kopien der Arbeitsanweisungen und Dokumente dürfen nicht erstellt werden.

Auf Verlangen und nach vorheriger Absprache kann der Auftraggeber im Rahmen des Auftrages bei den durchzuführenden Untersuchungen anwesend sein. Aufträge und damit zusammenhängende Dokumente werden gegenüber Dritten vertraulich behandelt. Sofern Unteraufträge an eine Drittfirma erteilt werden müssen, geschieht dies in Absprache mit dem Auftraggeber.

Die Zeiten für die Probenannahme (Mikrobiologisches Labor) ist in der Preisliste Corak Diagnostics bestimmt. Für ausserhalb in diesen Zeiten deponierten Proben, ohne direkte Übergabe an das Corak Personal, kann keine Verantwortung übernommen werden.

Nach der Berichtsauslieferung wird das restliche Probematerial noch während ca. 14 Tagen in der Corak AG gelagert. Bei nicht zerstörungsfreien Prüfungen werden die Proben nach Abschluss der Prüfungen entsorgt. Eine längere Aufbewahrungszeit muss ausdrücklich verlangt werden und wird nach Aufwand verrechnet.

Berichte

Prüfberichte und Gutachten werden in deutscher Sprache abgefasst. Kosten für die Übersetzung werden separat verrechnet. Auf Wunsch können vom Auftraggeber oder Auftragerteiler Zwischenresultate verlangt werden. Verbindlich sind jedoch erst die Resultate des definitiven Untersuchungsberichtes. 

Unsere Untersuchungsberichte entsprechen den Anforderungen der für die Akkreditierung massgebenden Norm SN EN ISO/IEC 17025. Die Prüfresultate beziehen sich ausschliesslich auf die untersuchten Proben und durchgeführten Untersuchungen.

Die Original-Untersuchungsberichte und alle dazugehörigen Dokumente bleiben Eigentum der Corak AG und werden mindestens 10 Jahre bei der Corak AG archiviert.

Dokumente werden auf elektronischem Weg per PDF versandt. Auf Wunsch des Kunden kann der Schriftverkehr auch per Post oder Fax erfolgen. Auftraggeber oder Auftragerteiler dürfen Untersuchungsberichte in deren gesamten Umfang vervielfältigen oder veröffentlichen. Auszugsweise Vervielfältigung oder Veröffentlichungen von Berichten bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Corak-Geschäftsleitung.

Veröffentlicht der Auftraggeber oder Auftragerteiler einen Bericht der Corak AG, so entbindet er damit die Corak AG für diesen Auftrag von der Einhaltung der Vertraulichkeit. Allfällige Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse bleiben weiterhin gewahrt.

Haftungsbeschränkung

Für die abgegebenen Empfehlungen und Prüfresultate haften die Corak AG und ihre Mitarbeiter ausschliesslich für grobe Fahrlässigkeit oder Widerrechtlichkeit. Für den Fall einer leichten Fahrlässigkeit wird jegliche Haftung weg bedingt.